{"id":35,"date":"2020-04-04T22:37:59","date_gmt":"2020-04-04T20:37:59","guid":{"rendered":"http:\/\/kovorealwien.at\/sk-stahlbau\/?page_id=35"},"modified":"2020-07-28T16:12:11","modified_gmt":"2020-07-28T14:12:11","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kovorealwien.at\/sk-stahlbau\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen SK-Stahlbau<\/h1>\n\n\n\n<p><strong>Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Metalltechniker<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Geltung<\/p>\n\n\n\n<p>1.1.Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten zwischen uns,&nbsp;SK Stahlbau GmbH, FN 137562y, nat\u00fcrlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft sowie gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden auch f\u00fcr alle hink\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei k\u00fcnftigen Erg\u00e4nzungs- oder Folgeauftr\u00e4gen darauf nicht ausdr\u00fccklich Bezug genommen wurde.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"2\"><li>1.2. &nbsp;Es gilt gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer&nbsp;Homepage&nbsp;(www.sk- stahlbau.at)&nbsp;und wurden diese auch an den Kunden \u00fcbermittelt.<\/li><li>1.3. &nbsp;Wir kontrahieren ausschlie\u00dflich unter Zugrundelegung unserer AGB.<\/li><li>1.4. &nbsp;Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder \u00c4nderungen bzw. Erg\u00e4nzungen unserer AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Geltung unserer ausdr\u00fccklichen&nbsp;\u2013&nbsp;gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden schriftlichen&nbsp;\u2013&nbsp;Zustimmung.<\/li><li>1.5. &nbsp;Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdr\u00fccklich widersprechen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>2. Angebot\/Vertragsabschluss<\/p>\n\n\n\n<p>2.1. Unsere Angebote sind&nbsp;unverbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2.Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung verbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messest\u00e4nden, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angef\u00fchrte Informationen \u00fcber unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde&nbsp;\u2013&nbsp;sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt&nbsp;\u2013&nbsp;uns darzulegen. Diesfalls k\u00f6nnen wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdr\u00fccklich&nbsp;\u2013&nbsp;unternehmerischen Kunden gegen\u00fcber schriftlich&nbsp;\u2013&nbsp;zum Vertragsinhalt erkl\u00e4rt wurden.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4.Kostenvoranschl\u00e4ge werden ohne Gew\u00e4hr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Erfolgt eine Beauftragung mit s\u00e4mtlichen im Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der gegenst\u00e4ndlichen Rechnung das Entgelt f\u00fcr den Kostenvoranschlag gutgeschrieben.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Preise<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>3.1. \u00a0Preisangaben sind grunds\u00e4tzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.<\/li><li>3.2. \u00a0F\u00fcr vom Kunden angeordnete Leistungen, die im urspr\u00fcnglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.<\/li><li><\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>3.3.Preisangaben verstehen sich zuz\u00fcglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegen\u00fcber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zur\u00fcckzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4.Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zus\u00e4tzlich im hierf\u00fcr vereinbarten Ausma\u00df, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu verg\u00fcten.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"5\"><li>3.5. &nbsp;Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn \u00c4nderungen im Ausma\u00df von zumindest 5 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Parit\u00e4tischen Kommissionen oder von \u00c4nderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise f\u00fcr Rohstoffe, \u00c4nderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausma\u00df, in dem sich die tats\u00e4chlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses \u00e4ndern gegen\u00fcber jenen im Zeitpunkt der tats\u00e4chlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.<\/li><li>3.6. &nbsp;Das Entgelt bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2015 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>3.7.Verbrauchern als Kunden gegen\u00fcber erfolgt bei \u00c4nderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gem\u00e4\u00df Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen gem\u00e4\u00df Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung&nbsp;innerhalb von zwei Monaten&nbsp;nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>3.8. Bei Verrechnung nach L\u00e4ngenma\u00df wird die gr\u00f6\u00dfte L\u00e4nge zugrunde gelegt, di es sowohl bei schr\u00e4g geschnittenen und ausgeklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handl\u00e4ufen und dgl. sowie bei Stiegen-, Balkon- und Schutzgel\u00e4ndern, Einfriedungen und dgl. Bei Verrechnung eines Fl\u00e4chenma\u00dfes wird stets das kleinste, die ausgef\u00fchrte Fl\u00e4che umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Verrechnung nach Gewicht erfolgt durch W\u00e4gung. Ist eine W\u00e4gung nicht m\u00f6glich, ist das Handelsgewicht ma\u00dfgeblich. F\u00fcr Formstahl und Profile ist das Handelsgewicht, f\u00fcr Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 80 N\/m2 anzusetzen; die Walztoleranz ist jeweils enthalten. Den so ermittelten Massen werden bei geschraubten, geschwei\u00dften und genieteten Konstruktionen f\u00fcr die verwendeten Verbindungsmittel 2 % Prozent zugeschlagen; der Zuschlag f\u00fcr verzinkte Bauteile oder Konstruktionen betr\u00e4gt 2 % Prozent.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Beigestellte Ware<\/p>\n\n\n\n<p>4.1.Werden Ger\u00e4te oder sonstige Materialien vom Kunden bereitgestellt, sind wir berechtigt, dem Kunden einen\u00a0Zuschlag\u00a0von 10 % des Werts der beigestellten Ger\u00e4te bzw. des Materials zu berechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2.Solche vom Kunden beigestellte Ger\u00e4te und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gew\u00e4hrleistung.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3.Die Qualit\u00e4t und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt in der Verantwortung des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Zahlung<\/p>\n\n\n\n<p>5.1.Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"2\"><li>5.2. &nbsp;Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdr\u00fccklichen, gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden schriftlichen Vereinbarung.<\/li><li>5.3. &nbsp;Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf \u00dcberweisungsbelegen sind f\u00fcr uns nicht verbindlich.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>5.4.Gegen\u00fcber Unternehmern als Kunden sind wir gem\u00e4\u00df \u00a7 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt,&nbsp;9,2 %&nbsp;Punkte \u00fcber dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegen\u00fcber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv&nbsp;4%.<\/p>\n\n\n\n<p>5.5.Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegen\u00fcber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>5.6.Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverh\u00e4ltnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erf\u00fcllung durch den Kunden einzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen f\u00fcr bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden f\u00e4llig zu stellen. Dies gegen\u00fcber Verbrauchern als Kunden nur f\u00fcr den Fall, dass eine r\u00fcckst\u00e4ndige Leistung zumindest seit sechs Wochen f\u00e4llig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.<\/p>\n\n\n\n<p>5.8.Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenanspr\u00fcche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenanspr\u00fcche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunf\u00e4higkeit unseres Unternehmens.<\/p>\n\n\n\n<p>5.9. Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist verfallen gew\u00e4hrte Verg\u00fctungen (Rabatte, Abschl\u00e4ge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>5.10. F\u00fcr zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in H\u00f6he von \u20ac&nbsp;40,-. Die Geltendmachung eines dar\u00fcber hinausgehenden Schadens bleibt davon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Bonit\u00e4tspr\u00fcfung<\/p>\n\n\n\n<p>6.1.Der Kunde erkl\u00e4rt sein ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4ndnis, dass seine Daten ausschlie\u00dflich zum Zwecke des Gl\u00e4ubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gl\u00e4ubigerschutzverb\u00e4nde Alpenl\u00e4ndischer Kreditorenverband<\/p>\n\n\n\n<p>(AKV), \u00d6sterreichischer Verband Creditreform (\u00d6VC), Insolvenzschutzverband f\u00fcr Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) \u00fcbermittelt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Mitwirkungspflichten des Kunden<\/p>\n\n\n\n<p>7.1.Unsere Pflicht zur Leistungsausf\u00fchrung beginnt fr\u00fchestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausf\u00fchrung geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschl\u00e4giger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2.Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Leistungsausf\u00fchrung die n\u00f6tigen Angaben \u00fcber die Lage verdeckt gef\u00fchrter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder \u00e4hnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverl\u00e4ufe sonstige m\u00f6gliche St\u00f6rungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allf\u00e4llige diesbez\u00fcgliche projektierte \u00c4nderungen unaufgefordert zur Verf\u00fcgung zu stellen. Auftragsbezogene Details zu den notwendigen Angaben k\u00f6nnen bei uns erfragt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist&nbsp;\u2013&nbsp;ausschlie\u00dflich im Hinblick auf die infolge falscher Kundenangaben nicht voll gegebene Leistungsf\u00e4higkeit&nbsp;\u2013&nbsp;unsere Leistung nicht mangelhaft.<\/p>\n\n\n\n<p>7.4.Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Beh\u00f6rden auf seine Kosten zu veranlassen. Auf diese weisen wir im Rahmen des Vertragsabschlusses hin, sofern nicht der Kunde darauf verzichtet hat oder der unternehmerische Kunde aufgrund Ausbildung oder Erfahrung \u00fcber solches Wissen verf\u00fcgen musste.<\/p>\n\n\n\n<p>7.5. Die f\u00fcr die Leistungsausf\u00fchrung einschlie\u00dflich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.6. Der Kunde haftet daf\u00fcr, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen f\u00fcr das herzustellende Werk oder den Kaufge- genstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschl\u00e4giger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.<\/p>\n\n\n\n<p>7.7. Der Kunde hat uns f\u00fcr die Zeit der Leistungsausf\u00fchrung kostenlos versperrbare R\u00e4ume f\u00fcr den Aufenthalt der Arbeiter sowie f\u00fcr die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.8.Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben k\u00f6nnen bei uns angefragt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>7.9.Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>8. Leistungsausf\u00fchrung<\/p>\n\n\n\n<p>8.1.Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungs- und Erweiterungsw\u00fcnsche des Kunden zu ber\u00fccksichtigen, wenn sie aus technischen Gr\u00fcnden erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringf\u00fcgige \u00c4nderungen unserer Leistungsausf\u00fchrung gelten als vorweg genehmigt.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3.Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gr\u00fcnden auch immer zu einer Ab\u00e4nderung oder Erg\u00e4nzung des Auftrages, so verl\u00e4ngert sich die Liefer- \/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"4\"><li>8.4. &nbsp;W\u00fcnscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausf\u00fchrung innerhalb eines k\u00fcrzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertrags\u00e4nderung dar. Hierdurch k\u00f6nnen \u00dcberstunden notwendig werden und\/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erh\u00f6ht sich das Entgelt im Verh\u00e4ltnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.<\/li><li>8.5. &nbsp;Sachlich (z.B. Anlagengr\u00f6\u00dfe, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zul\u00e4ssig und k\u00f6nnen gesondert in Rechnung gestellt werden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>9. Leistungsfristen und Termine<\/p>\n\n\n\n<p>9.1.Fristen und Termine verschieben sich bei h\u00f6herer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verz\u00f6gerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, w\u00e4hrend dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unber\u00fchrt bleibt das Recht des Kunden auf R\u00fccktritt vom Vertrag bei Verz\u00f6gerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2.Werden der Beginn der Leistungsausf\u00fchrung oder die Ausf\u00fchrung durch dem Kunden zuzurechnende Umst\u00e4nde verz\u00f6gert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten dieser AGB, so werden Leistungsfristen entsprechend verl\u00e4ngert und vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.<\/p>\n\n\n\n<p>9.3. Wir sind berechtigt, f\u00fcr die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Ger\u00e4ten und dergleichen in unserem Betrieb 5 % des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverz\u00f6gerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unber\u00fchrt bleibt.<\/p>\n\n\n\n<p>9.4.Unternehmerischen Kunden gegen\u00fcber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>9.5. Bei Verzug mit der Vertragserf\u00fcllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf R\u00fccktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des R\u00fccktritts zu erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Hinweis auf Beschr\u00e4nkung des Leistungsumfanges<\/p>\n\n\n\n<p>10.1. Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten k\u00f6nnen Sch\u00e4den (a) an bereits vorhandenen Best\u00e4nden als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler (b) bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Sch\u00e4den sind von uns nur zu verantworten, wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2. Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3. Schutzanstriche halten drei Monate.<\/p>\n\n\n\n<p>11. Behelfsm\u00e4\u00dfige Instandsetzung<\/p>\n\n\n\n<p>11.1. Bei behelfsm\u00e4\u00dfigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschr\u00e4nkte und den Umst\u00e4nden entsprechende Haltbarkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2. Vom Kunden ist bei behelfsm\u00e4\u00dfiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>12. Gefahrtragung<br>12.1. F\u00fcr den Gefahren\u00fcbergang bei&nbsp;\u00dcbersendung der Ware an den Verbraucher<\/p>\n\n\n\n<p>gilt \u00a7 7b KSchG.<\/p>\n\n\n\n<p>12.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr \u00fcber, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur \u00fcbergeben.<\/p>\n\n\n\n<p>12.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung \u00fcber schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschlie\u00dfen. Der Kunde genehmigt jede verkehrs\u00fcbliche Versandart.<\/p>\n\n\n\n<p>13. Annahmeverzug<\/p>\n\n\n\n<p>13.1. Ger\u00e4t der Kunde l\u00e4nger als 4 Wochen in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht f\u00fcr die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umst\u00e4nde gesorgt, welche die Leistungsausf\u00fchrung verz\u00f6gern oder verhindern, d\u00fcrfen wir bei aufrechtem Vertrag \u00fcber die f\u00fcr die Leistungsausf\u00fchrung spezifizierten Ger\u00e4te und Materialien anderweitig verf\u00fcgen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausf\u00fchrung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserf\u00fcllung die Ware bei uns einzulagern, wof\u00fcr uns eine Lagergeb\u00fchr in H\u00f6he von 5 % des Rechnungsbetrages je begonnenen Monats zusteht.<\/p>\n\n\n\n<p>13.3. Davon unber\u00fchrt bleibt unser Recht, das Entgelt f\u00fcr erbrachte Leistungen f\u00e4llig zu stellen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>13.4. Im Falle eines berechtigten R\u00fccktritts vom Vertrag d\u00fcrfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in H\u00f6he von 80 % des Auftragswertes zuz\u00fcglich USt ohne Nachweis des tats\u00e4chlichen Schadens vom unternehmerischen Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabh\u00e4ngig.<\/p>\n\n\n\n<p>13.5. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadens ist zul\u00e4ssig. Gegen\u00fcber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>14. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n\n\n\n<p>14.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst \u00fcbergebene Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unser Eigentum.<\/p>\n\n\n\n<p>14.2. Eine Weiterver\u00e4u\u00dferung ist nur zul\u00e4ssig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des K\u00e4ufers bekannt gegeben wurde und wir der Ver\u00e4u\u00dferung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die<\/p>\n\n\n\n<p>Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt als an uns abgetreten.<\/p>\n\n\n\n<p>14.3. Der Auftraggeber hat bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen B\u00fcchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. \u00dcber Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Anspr\u00fcche erforderlich sind, zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.4. Ger\u00e4t der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Gegen\u00fcber Verbrauchern als Kunden d\u00fcrfen wir dieses Recht nur aus\u00fcben, wenn zumindest eine r\u00fcckst\u00e4ndige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen f\u00e4llig ist und wir unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.<\/p>\n\n\n\n<p>14.5. Der Kunde hat uns vor der Er\u00f6ffnung des Konkurses \u00fcber sein Verm\u00f6gen oder der Pf\u00e4ndung unserer Vorbehaltsware unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.6. Der Kunde erkl\u00e4rt sein ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4ndnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n\n\n\n<p>14.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein R\u00fccktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>14.9. Die zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware d\u00fcrfen wir gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden freih\u00e4ndig und bestm\u00f6glich verwerten.<\/p>\n\n\n\n<p>15. Schutzrechte Dritter<\/p>\n\n\n\n<p>15.1. Bringt der Kunde geistige Sch\u00f6pfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Sch\u00f6pfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Kl\u00e4rung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, au\u00dfer die Unberechtigtheit der Anspr\u00fcche ist offenkundig.<\/p>\n\n\n\n<p>15.2. Der Kunde h\u00e4lt uns diesbez\u00fcglich schad- und klaglos.<\/p>\n\n\n\n<p>15.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden f\u00fcr allf\u00e4llige Prozesskosten angemessene Kostenvorsch\u00fcsse zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>15.4. F\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, \u00fcbernimmt ausschlie\u00dflich der Kunde die Gew\u00e4hr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenst\u00e4nde Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>15.5. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenst\u00e4nde auf Risiko des Auftraggebers bis zur Kl\u00e4rung der Rechte Dritter einzustellen, au\u00dfer die Unberechtigtheit der Anspr\u00fcche ist offenkundig.<\/p>\n\n\n\n<p>15.6. Ebenso k\u00f6nnen wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und n\u00fctzlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.<\/p>\n\n\n\n<p>16. Unser geistiges Eigentum<\/p>\n\n\n\n<p>16.1. Pl\u00e4ne, Skizzen, Kostenvoranschl\u00e4ge und sonstige Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.<\/p>\n\n\n\n<p>16.2. Die Verwendung solcher Unterlagen au\u00dferhalb der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielf\u00e4ltigung, Ver\u00f6ffentlichung und Zur-Verf\u00fcgung-Stellung einschlie\u00dflich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdr\u00fccklichen Zustimmung.<\/p>\n\n\n\n<p>16.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegen\u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p>16.4. Wurden von uns im Rahmen von Vertragsanbahnung, -abschluss und &#8211; abwicklung dem Kunden Gegenst\u00e4nde ausgeh\u00e4ndigt, welche nicht im Rahmen der Leistungsausf\u00fchrung geschuldet wurden (z.B. Farb-, Sicherheitsbeschlagmuster, Beleuchtungsk\u00f6rper, etc.), sind diese binnen 14 Tagen an uns zur\u00fcckzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht fristgerecht nach, d\u00fcrfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in H\u00f6he von 100 % des Wertes des ausgeh\u00e4ndigten Gegenstandes ohne Nachweis des tats\u00e4chlichen Schadens vom Kunden verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes ist im Falle eines Unternehmers vom Verschulden unabh\u00e4ngig.<\/p>\n\n\n\n<p>17. Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n\n\n\n<p>17.1. Es gelten die Bestimmungen \u00fcber die gesetzliche Gew\u00e4hrleistung. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr unsere Leistungen betr\u00e4gt gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab \u00dcbergabe.<\/p>\n\n\n\n<p>17.2. Der Zeitpunkt der \u00dcbergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. f\u00f6rmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, sp\u00e4testens wenn der Kunde die Leistung in seine Verf\u00fcgungsmacht \u00fcbernommen hat oder die \u00dcbernahme ohne Angabe von Gr\u00fcnden verweigert hat.<\/p>\n\n\n\n<p>17.3. Ist eine gemeinsame \u00dcbergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten \u00dcbergabetermin fern, gilt die \u00dcbernahme als an diesem Tag erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>17.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Kunden behauptenden Mangels dar.<\/p>\n\n\n\n<p>17.5. Zur M\u00e4ngelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzur\u00e4umen.<\/p>\n\n\n\n<p>17.6. Sind die M\u00e4ngelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen f\u00fcr die Feststellung der M\u00e4ngelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>17.7. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum \u00dcbergabezeitpunkt bereits vorhanden war.<\/p>\n\n\n\n<p>17.8. Zur Behebung von M\u00e4ngeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Ger\u00e4te ohne schuldhafte Verz\u00f6gerung uns zug\u00e4nglich zu machen und uns die M\u00f6glichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverst\u00e4ndigen einzur\u00e4umen.<\/p>\n\n\n\n<p>17.9. M\u00e4ngel am Liefergegenstand, die der unternehmerische Kunde bei ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen h\u00e4tte m\u00fcssen, sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens 5 Tage nach \u00dcbergabe an uns schriftlich anzuzeigen. Versteckte M\u00e4ngel m\u00fcssen ebenfalls in dieser angemessenen Frist ab Entdecken angezeigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>17.10. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverz\u00fcglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>17.11. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.<\/p>\n\n\n\n<p>17.12.Sind M\u00e4ngelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen f\u00fcr die Feststellung der M\u00e4ngelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p>17.13. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverz\u00fcglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>17.14.Ein Wandlungsbegehren k\u00f6nnen wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.<\/p>\n\n\n\n<p>17.15.Werden die Leistungsgegenst\u00e4nde aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Pl\u00e4nen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur f\u00fcr die bedingungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung Gew\u00e4hr.<\/p>\n\n\n\n<p>17.16.Keinen Mangel begr\u00fcndet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschlie\u00dflich auf abweichende tats\u00e4chliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.<\/p>\n\n\n\n<p>17.17.Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind&nbsp;\u2013&nbsp;sofern wirtschaftlich vertretbar&nbsp;\u2013&nbsp;vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren.<\/p>\n\n\n\n<p>17.18.Die Kosten f\u00fcr den R\u00fccktransport der mangelhaften Sache an uns tr\u00e4gt zur G\u00e4nze der unternehmerische Kunde.<\/p>\n\n\n\n<p>17.19.Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverz\u00fcgliche Mangelfeststellung durch uns zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n\n\n\n<p>17.20.Die Gew\u00e4hrleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.\u00e4. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenst\u00e4nden nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal f\u00fcr den Mangel ist.<\/p>\n\n\n\n<p>18. Haftung<\/p>\n\n\n\n<p>18.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unm\u00f6glichkeit, Verzug etc. haften wir bei Verm\u00f6genssch\u00e4den nur in F\u00e4llen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>18.2. Gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschr\u00e4nkt mit dem Haftungsh\u00f6chstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.<\/p>\n\n\n\n<p>18.3. Diese Beschr\u00e4nkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung \u00fcbernommen haben. Gegen\u00fcber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>18.4. Schadenersatzanspr\u00fcche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahre gerichtlich geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>18.5. Der Haftungsausschluss umfasst auch Anspr\u00fcche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfe aufgrund Sch\u00e4digungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zuf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p>18.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen f\u00fcr Sch\u00e4den durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung oder Lagerung, \u00dcberbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder nat\u00fcrliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal f\u00fcr den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss f\u00fcr Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung \u00fcbernommen haben.<\/p>\n\n\n\n<p>18.7. Wenn und soweit der Kunde f\u00fcr Sch\u00e4den, f\u00fcr die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschr\u00e4nkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. h\u00f6here Versicherungspr\u00e4mie).<\/p>\n\n\n\n<p>18.8. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Ber\u00fccksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden k\u00f6nnen. Der Kunde als Weiterverk\u00e4ufer hat eine ausreichende Versicherung f\u00fcr Produkthaftungsanspr\u00fcche abzuschlie\u00dfen und uns hinsichtlich Regressanspr\u00fcchen schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n\n\n\n<p>19. Salvatorische Klausel<\/p>\n\n\n\n<p>19.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Teile nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>19.2. Wir wie ebenso der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon gemeinsam&nbsp;\u2013&nbsp;ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien&nbsp;\u2013&nbsp;eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n\n\n\n<p>20. Allgemeines<\/p>\n\n\n\n<p>20.1. Es gilt \u00f6sterreichisches Recht.<br>20.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>20.3. Erf\u00fcllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.<\/p>\n\n\n\n<p>20.4. Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis oder k\u00fcnftigen Vertr\u00e4gen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das f\u00fcr unseren Sitz \u00f6rtlich zust\u00e4ndige Gericht. Gerichtsstand f\u00fcr Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt oder Ort der Besch\u00e4ftigung hat.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/kovorealwien.at\/sk-stahlbau\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/07\/SK-Metalltechniker-AGB_080419.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen SK-Stahlbau Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Metalltechniker 1. Geltung 1.1.Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten zwischen uns,&nbsp;SK Stahlbau GmbH, FN 137562y, nat\u00fcrlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) f\u00fcr das gegenst\u00e4ndliche Rechtsgesch\u00e4ft sowie gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden auch f\u00fcr alle hink\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei k\u00fcnftigen Erg\u00e4nzungs- oder Folgeauftr\u00e4gen darauf nicht ausdr\u00fccklich Bezug genommen wurde. 1.2. &nbsp;Es gilt gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer&nbsp;Homepage&nbsp;(www.sk- stahlbau.at)&nbsp;und wurden diese auch an den Kunden \u00fcbermittelt. 1.3. &nbsp;Wir kontrahieren ausschlie\u00dflich unter Zugrundelegung unserer AGB. 1.4. &nbsp;Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden oder \u00c4nderungen bzw. Erg\u00e4nzungen unserer AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Geltung unserer ausdr\u00fccklichen&nbsp;\u2013&nbsp;gegen\u00fcber unternehmerischen Kunden schriftlichen&nbsp;\u2013&nbsp;Zustimmung. 1.5. &nbsp;Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. 2. Angebot\/Vertragsabschluss 2.1. 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